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Zuzahlung in Ihre Basisrente - Einkommensteuer senken, Altersvorsorge ausbauen

Der Staat fördert mit steuerlichen Vergünstigungen den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Durch variable Zuzahlungen in die Basisrente (Rürup-Rente) können Sie auch 2025 Steuern sparen. Das ist besonders attraktiv für alle, die am Ende des Jahres noch Liquidität übrighaben, z. B. durch einen Bonus. Auch Selbständige und Freiberufler, die den Jahresgewinn nun abschätzen können, profitieren, indem sie jederzeit individuell und steueroptimiert zuzahlen und somit die Abgabelast an das Finanzamt mindern.

Basisrente
(GettyImages/Maskot)

Dreifach profitieren:

  • Einkommensteuer sparen
  • Rentenleistung erhöhen
  • Kapital anlegen und von einer lebenslangen privaten Rente profitieren

Das Beste: Sie können jedes Jahr neu entscheiden ob und wieviel sie dazuzahlen möchten, um Ihr Rentenpolster steuergefördert aufzubessern.

Zusätzlich in die Basisrente einzahlen, zahlt sich doppelt aus

Machen Sie in der Steuererklärung Ihre Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben geltend. 2025 können Singles bis zu 29.344 Euro im Rahmen des Sonderausgabenzugs steuerlich ansetzen.

Ehepaare profitieren doppelt – sie können bis zu 58.688 Euro steuerlich geltend machen. Dabei es ist egal, ob Sie in Ihren eigenen oder den Vertrag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners einzahlen.

Beispiel: Bei einer Zahlung von 3.000 Euro brutto im Jahr 2025 und einem Steuersatz von 40 % zahlen Sie effektiv nur 1.800 Euro netto. Ein Vorteil von 1.200 Euro. Dieser Effekt gilt für jeden Euro einer Zahlung, wie Einmalbeiträge, laufenden Beitrag und Zuzahlungen gleichermaßen.

Bitte beachten Sie: Zu den Sonderausgaben zählen auch weitere Beiträge, z. B. ins Versorgungswerk oder an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Um den Spielraum für Ihre Zuzahlung in die Basisrente zu kennen, müssen Sie diese Beiträge von den oben genannten Höchstgrenzen abziehen.

Und Sie profitieren doppelt: Aus einem Zuzahlungsbetrag von 10.000 Euro im Alter von 50 Jahren ergibt sich neben der Steuerersparnis eine zusätzliche lebenslange jährliche Rente von etwa 880* (vor Steuern) ab Rentenbeginn.

Wichtig: Mit einer Zuzahlung in Ihre Basisrente entscheiden Sie sich für eine lebenslang sichere Rentenzahlung, flexible Entnahmen aus Ihrem Vertrag sind nicht möglich. Dafür ist Ihre Rente auch im Fall einer Arbeitslosigkeit vor staatlichem Zugriff geschützt. In der Auszahlphase wird die Rente mit Ihrem dann geltenden Steuersatz versteuert.

Das müssen Sie beachten

Der Zuzahlungsbetrag muss bei einer Überweisung in der Regel im laufenden Kalenderjahr auf dem Konto Ihres Versicherers eingehen, damit er noch für das laufende Jahr steuerlich berücksichtigt werden kann. Wichtig ist der Stichtag 31. Dezember eines Jahres für den Geldeingang. Je nach Anbieter können Sie den Zuzahlungsbetrag auch per SEPA-Mandat von Ihrem Versicherer abbuchen lassen.

Wichtig zu beachten:

  • Gibt es einen Mindestzuzahlungsbetrag?
  • Ist ein separates Zuzahlungsformular zu verwenden oder kann der Betrag einfach auf ein bestimmtes Konto des Versicherers überwiesen werden?
  • Wird eine Personalausweiskopie benötigt?
  • Werden steuerliche Höchstgrenzen eingehalten?
  • Bei fondsgebundenen Verträgen ist ggf. eine Überprüfung der Fondsauswahl sinnvoll.

Profitieren Sie von Zuzahlungen in die Basisrente. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr MLP Berater gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien und unverbindlichen Termin.

*Zuzahlung im Alter von 50 Jahren, fondsgebundene Rentenversicherung, 6 % Wertentwicklung, konstante Rente ab Rentenbeginn, Rentengarantiezeit 10 Jahre

Zuzahlung 2025 - Berechnen Sie jetzt einfach Ihre Steuerersparnis

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Steuerbelastung 2025
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Steuerersparnis aus Zuzahlung 2025
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Hinweis:
In 2025 sind 100 % Ihrer Beiträge zur Basisrente bis zu einer Höchstgrenze von 29.344 € bei Alleinstehenden und 58.688 € bei Verheirateten im Rahmen der Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuersteuererklärung ansetzbar.
Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung oder zu Versorgungswerken sind hierbei ebenfalls im Rahmen der Höchstgrenzen anzurechnen. Betrachtung ohne Kirchensteuer.
Die Berechnungen zur Steuerersparnis sind vereinfachte Modellrechnungen und basieren auf den von Ihnen gemachten Angaben. Die MLP Finanzberatung SE (im Weiteren MLP genannt) nimmt keine Überprüfung der von Ihnen gelieferten Daten und Informationen auf Plausibilität und Vollständigkeit vor. Die Komplexität der beratenen Themen erfordert Vereinfachungen in der Darstellung und den Annahmen und kann eine steuerliche Beratung nicht ersetzen.
Die Beratung beinhaltet keine Tätigkeiten auf den Gebieten der Rechts- oder Steuerberatung. Solche Tätigkeiten sind der MLP nach den jeweiligen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht gestattet. Die Hinzuziehung dritter Personen auf diesen Gebieten ist deshalb nicht nur empfehlenswert, sondern regelmäßig auch erforderlich.
Alle Darstellungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder das öffentliche Inverkehrbringen ist nur mit Zustimmung von MLP zulässig.

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