Nicht wirklich. Berufstätige haben grundsätzlich in den ersten fünf Beitragsjahren, in denen sie in die gesetzliche Versicherung einzahlen, im Ernstfall noch gar keinen Anspruch auf eine staatliche Stütze. Selbst wer diese erhält, kann damit längst nicht den gewohnten Lebensstandard halten. Und das gilt insbesondere für alle, die ab dem 1.1.1961 geboren sind. Für sie gibt es nur noch minimale staatliche Unterstützung, die auch noch an strenge Bedingungen geknüpft ist: Nur wer gesundheitsbedingt weniger als drei Stunden am Tag – auch weit unterhalb seiner Qualifikationen – arbeiten kann, darf mit der geringen Hilfe rechnen. Deshalb ist eine private Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos unerlässlich, um sein Leben weiter finanzieren zu können.